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METROLOGISCHE BESTELLUNG

 

 

Wir erstellen die messtechnischen Regeln gemäß dem Gesetz Nr. 505/1990 Slg., über das Messwesen in der jeweils geltenden Fassung und die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften. Diese messtechnischen Regeln werden als interne Vorschrift des Arbeitgebers gemäß § 305 des Gesetzes Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung erstellt.

 

Die Rechte und Pflichten natürlicher Personen, die Unternehmer sind, sowie juristische Personen und staatliche Verwaltungsorgane, soweit dies zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und Genauigkeit von Messgeräten und Messungen erforderlich ist, sind im Gesetz Nr. 505/990 Slg., Über das Messwesen, in der geänderten Fassung und Durchführungsvorschriften.

 

Um die messtechnischen Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb von Messgeräten zu bestimmen, kann unter anderem die Erarbeitung einer betriebsinternen Vorschrift, der sogenannten metrologischen Regeln, festgestellt werden.

 

Der metrologische Code sollte Richtlinien und Verfahren enthalten, die dazu führen, dass die Ergebnisse von Messungen, die von Revisionsmessgeräten durchgeführt wurden, glaubwürdig und unanfechtbar sind. Der metrologische Code sollte in erster Linie eine Liste der Geräte enthalten, die für Inspektionstätigkeiten verwendet werden, unter Angabe ihres Eichzeitraums und gegebenenfalls der Gründe, warum er so festgelegt wurde.

 

 

Beispiel unserer Arbeit:

 

 

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