KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Für in- und ausländische Hersteller und Importeure von Maschinen und Anlagen bieten wir die Konformitätsbewertung von spezifizierten Produkten gemäß Gesetz Nr. 22/1997 Slg., Über technische Anforderungen an Produkte in der geänderten Fassung, Gesetz Nr. 90/2016 Slg. an. über die Konformitätsbewertung spezifizierter Produkte beim Inverkehrbringen, die einschlägigen Durchführungsverordnungen der Regierung und die unmittelbar geltenden EU-Verordnungen. Das Zertifikat „Konformitätsbewertung von Maschinen“ ist die Grundlage für die Ausstellung der „EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG“ und die Kennzeichnung des Produkts mit dem CE-Konformitätszeichen. Entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers nehmen wir Anpassungen der festgestellten Mängel an den Maschinen und ggf. Wir erstellen auch Konstruktionsunterlagen für Änderungen.