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RISIKOABSCHÄTZUNG

 

 

Wir erbringen Dienstleistungen auf der Grundlage einer Bescheinigung über die berufliche Befähigung zur Risikoprävention gemäß Gesetz Nr. 309/2006 Slg.

 

Wir erstellen eine Analyse und Risikobewertung, um geeignete Maßnahmen festzulegen, um eine sichere und ungefährliche Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Wir orientieren uns an den Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, festgelegt sind: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch eine geeignete Sicherheitsorganisation eine sichere und ungefährliche Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen zu schaffen und Arbeitsschutz und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§ 102 Abs. 1).

 

Gefährdungsprävention sind alle Maßnahmen, die sich aus gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ergeben, sowie Maßnahmen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, Gefährdungen zu vermeiden, zu beseitigen oder die Auswirkungen irreparabler Gefährdungen zu minimieren (§ 102 Abs. 2).

 

Wir führen regelmäßige Überprüfungen des Niveaus der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, insbesondere des Standes der technischen Prävention und der Höhe der Risikofaktoren der Arbeitsbedingungen durch, unter Einhaltung der Methoden und Methoden zur Erkennung und Bewertung von Risikofaktoren nach

NV Nr. 361/2007 Slg., die die Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegt.

 

Wir entwickeln Maßnahmen für Notfälle wie Unfälle, Brände und Überschwemmungen, andere schwerwiegende Gefahren und die Evakuierung von Mitarbeitern. Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Größe des Arbeitsplatzes schlagen wir die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern vor, die die Erste Hilfe organisieren, den Ruf von Sanitäter, Feuerwehr und Polizei sicherstellen und die Evakuierung der Mitarbeiter organisieren. Wir sorgen in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienstleister für deren Ausbildung, die den am Arbeitsplatz auftretenden Risiken entspricht.

 

Die erbrachten Leistungen können erbracht werden:

Im Rahmen eines einmaligen Audits zur Ermittlung des Ist-Zustandes – Risikobewertung oder als kurz-, mittel- oder langfristiges Risikomanagement am Arbeitsplatz.

 

 

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